Bericht des BFP-Datenschutzbeauftragten veröffentlicht

Der Datenschutzbeauftragte des Bundes Freikirchlicher Pfingstgemeinden, Daniel Aderhold (Erzhausen) hat seinen Bericht 2018/2019 vorgelegt. In dem Bericht geht er u. a. auf die rechtlichen Entwicklungen ein und beleuchtet kurz die Veränderungen auch auf Bundes- und EU-Ebene. Nach dem In-Krafttreten der europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 hat das Anfrageaufkommen aus den Gemeinden oder auch von einzelnen Personen erheblich zugenommen. Für 2019 kann der BFP-Datenschutzbeauftragte berichtet, dass sich die Anfragen in etwa wieder halbiert haben. Der Datenschutzbeauftragte betont in seinem Bericht, dass es gerade auch für die Zukunft wichtig ist und bleibt, mit dem BFP als Freikirche den Menschen "einen Schutzraum des Miteinanders und des Vertrauens" anzubieten. Hier kann der Datenschutz ein "Gütesiegel" sein.

Der Bericht kann hier heruntergeladen werden: Bericht 2018/2019 des Datenschutzbeauftragter des Bundes

 

Der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden KdöR (BFP) ist die zweitgrößte Freikirche innerhalb der Vereinigung Evangelischer Freikirchen (VEF) in Deutschland. Zum BFP zählen 62.872 Mitglieder in 836 Gemeinden. 325 davon (38,9%) sind Migrationsgemeinden. Einschließlich der Kinder, Jugendlichen und regelmäßigen Gästen gehören ca. 181.255 Personen dem BFP an (Stand 01.01.2019). Weitere Infos unter www.bfp.de.

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