Livestreaming von Gottesdiensten: Medienstaatsvertrag in Kraft

Photo by Nicolas LB on Unsplash

Erzhausen (da) - Das Jahr 2020 hat für viele Gemeinden im Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP) für eine "Horizonterweiterung" vor allem der technischen Art gesorgt. Bis dato wurde die Nutzung von "Medien" vor allem im Bereich der Gemeindewebseite verstanden. Diese wollte gepflegt werden und aktuellen Terminen versorgt sein.

Durch die Beschränkungen durch die COVID-19-Pandemie öffnete sich plötzlich die Möglichkeit, Gottesdienst im Videoformat aufzunehmen und online zu verbreiten. Bald waren Begriffe wie Livestream oder auch Hybrid in vielen Leitungsgermien alltäglich. Allerdings mussten bei der Verbreitung der Videos die rechtlichen Vorgaben zur Anmeldung bzw. Registrierungen beachtet werden. Das ist jetzt einfacher geworden.

Anfang November ist der neue "Medienstaatsvertrag" in Kraft getreten. Dieser regelt u. a. auch die Möglichkeiten von Streaming-Angeboten. Bisher konnten Gemeinden, die regelmäßig live Videos online streamten, schnell unter die Rundfunklizenzpflicht fallen. In Zukunft sind Programme, die weniger als 20.000 Menschen gleichzeitig im Durchschnitt von 6 Monaten erreichen, von der Lizenzpflicht ausgenommen. Das bedeutet, dass Gemeinden des BFP ihr Livestreams nicht (!) mehr über das Webformular anmelden müssen, solange sie die Zuschauerzahl von 20.000 nicht überschreiten.

Zum Hintergrund

Am 5. Dezember 2019 einigten sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer nach jahrelangen Verhandlungen auf einen Gesetzesentwurf, der nun am 07.11.2020 von alle 16 Bundesländer ratifiziert wurde. Der Medienstaatsvertrag wird den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag ablösen. Mit dem Medienstaatsvertrag werden unter anderem Vorgaben aus der "EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste" (AVMD-Richtlinie) umgesetzt.

Ziel dieses Gesetzes ist, insbesondere auf große Internetplattformen wie Google oder Facebook einzuwirken, die enormen Einfluss auf den Zugang und die Auffindbarkeit von Medieninhalten ausüben. So soll die Meinungsvielfalt sowie der Jugend- und Verbraucherschutz nachhaltig sichergestellt werden.

 

Zurück